Bundesgerichtshof: Kein Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss auf Verkaufsmesse

Wenn Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen einen Kaufvertrag abschließen, dürfen sie den binnen einer Frist widerrufen. Denn hier können ein Überraschungsmoment oder psychischer Druck zu einer Fehlentscheidung führen. An einem Messestand allerdings gelten laut BGH wieder andere Regeln, wie der Käufer einer Einbauküche erfahren musste.


Source: eRecht24