Buchungsportale: Booking.com darf niedrigere Preise auf Hotel-Webseiten verbieten

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Beschluss des Bundeskartellamts zu Vertragsklauseln von Vermittlungsplattformen aufgehoben. Demnach darf eine Agentur wie Booking.com teilnehmenden Hotels untersagen, auf ihrer eigenen Homepage günstigere Konditionen anzubieten. Das OLG sieht in derartigen „engen Bestpreisklauseln“ keine Wettbewerbsbeschränkung.


Source: eRecht24