Booking.com: Hoteliers dürfen auch vor deutschen Gerichten klagen

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs erleichtert es Hotel-Betreibern, gegen Marktmissbrauch großer Buchungs-Plattformen vorzugehen. Demnach dürfen die Kläger in dem Land vor Gericht ziehen, in dem sich ihr Hotel befindet. Auch dann, wenn die Betreibergesellschaft der Webseite ihren Sitz in einem anderen EU-Land hat.


Source: eRecht24