Biometrische Datenbank: Polizei ignoriert Löschanordnung von Datenschützer

Beim G20-Gipfel im Sommer 2017 nahm die Hamburger Polizei zahlreiche Bilder und Videos der Demonstranten auf. Per Gesichtserkennungssoftware speicherte sie dann jede einzelne Person in einer Datenbank. Das Ziel: die Randalierer der Demo zu finden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar findet: Das darf die Polizei nicht. Er forderte sie im Dezember 2018 daher auf, die Datenbank zu löschen. Dem ist die Polizei bisher nicht nachgekommen. Darf die Polizei die Datenbank behalten?


Source: eRecht24