Biometrische Daten: Kein Fingerabdruck für Arbeitszeiterfassung

Wer die Dienste seiner Angestellten zuverlässig kontrollieren will, ist nicht auf den Scan von Fingerabdrücken angewiesen. Mitarbeiter dürfen deshalb auch nicht gezwungen werden, ein solches System zu benutzen. Mit diesem Urteil gab das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einem Arbeitnehmer Recht. Sein Unternehmen hatte mit Kündigung gedroht, weil der Mann die Erfassung per Fingerabdruck verweigert hatte.


Source: eRecht24