BGH: Zahlungsaufforderung für nicht bestellte Leistung erlaubt?

Eine Verbraucherin erhält eine Rechnung für einen abgeschlossenen E-Mail-Dienst. Den hat jedoch nicht sie, sondern ein Dritter – per Identitätsdiebstahl – gebucht. Trotzdem soll sie die Rechnung bezahlen. Der Anbieter fordert sie mehrere Male auf, die Rechnung zu begleichen. Dürfen Unternehmen das? Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Worauf sollten Unternehmen und Händler achten?


Source: eRecht24