BGH: Urteil zum Abmahnmissbrauch

Abmahnungen haben insbesondere im Wettbewerbsrecht die Aufgabe, juristische Konflikte schnell und ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu lösen. Das entlastet zum einen die Justiz, sorgt aber andererseits auch zeitnah für klare Fronten und spart ganz nebenbei auch Kosten. Leider hat sich in der Vergangenheit schon öfter durch sogenannte Abmahnwellen eine äußerst profitable Abmahnpraxis durchgesetzt – hierzu hat der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) jetzt ein Urteil gefällt.


Source: eRecht24