BGH-Urteil: Widerrufsrecht für Matratzen auch nach Schutzfolienentfernung

Wer eine Matratze im Internet bestellt, darf künftig guten Gewissens auch ohne Schutzfolie probeliegen. Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Onlinehändler auch unversiegelte Matratzen im Rahmen des Widerrufsrechts zurücknehmen müssen. Der Anbieter könne die Ware reinigen oder desinfizieren und danach wieder in den Verkauf bringen.


Source: eRecht24