BGH: Öko-Test-Siegel nur für wirklich getestete Produkte

Seit 1985 testet Öko-Test Waren und Dienstleistungen. Die Ergebnisse veröffentlicht es in dem gleichnamigen Magazin. Unternehmen können mit den Testergebnissen werben, wenn sie mit Öko-Test einen kostenpflichtigen Lizenzvertrag schließen. Denn: Seit 2012 ist das Siegel als Marke geschützt. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste jetzt klären, ob Unternehmen das Siegel auch nutzen dürfen, wenn es sich um eine leichte Abwandlung des Produkts, wie beispielsweise eine andere Größe oder Farbe, handelt. Worauf sollten Händler achten?

Öko-Test verklagt Otto, Baur und Matratzen Concord

Die Versandhändler Otto und Baur sowie der niederländische Discounter Matratzen Concord warben in ihren Shops mit einem leicht abgewandelten Öko-Test-Siegel für Produkte, die Öko-Test eigentlich in anderen Farben und Größen getestet hatte. Sie warben so ohne Lizenz für Kopfkissen, Fahrradhelme, Lattenroste und Babyprodukte. Öko-Test empfand das als Label-Missbrauch.
Die Unternehmen wiesen den Vorwurf zurück. Sei ein Produkt als öko-tauglich getestet, sei das für Verbraucher eine wichtige Information. Die Größe oder die Farbe spiele dabei keine Rolle. Öko-Test wolle mit seinen Lizenzen für jedes einzelne Produkt nur Geld machen.

BGH zur Verwendung des Öko-Test-Siegels

Die Richter des BGH kamen zu dem Ergebnis: Unternehmen dürfen das Öko-Test-Siegel nur für das konkrete Produkt verwenden, das von Öko-Test tatsächlich geprüft wurde, und für das sie auch über die Lizenz von Öko-Test verfügen (Urteil vom 12.12.2019, Az. I ZR 173/16, I ZR 174/16 und I ZR 117/17). Das heißt: Händler dürfen keine fast identischen Produkte mit dem Label oder einem ähnlichen Label bewerben. Sie verstoßen ansonsten gegen das Markenrecht.

Das sagt Öko-Test zum Urteil des BGH

Öko-Test sieht sich in seinem Testverfahren bestätigt. Unterschiedliche Farben von Produkten könnten unterschiedliche Schadstoffe enthalten. Daher sei es nicht egal, welche Produktausführung das Siegel erhalten habe.

Fazit

Der BGH bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidungen der Vorinstanzen. Damit stärkte das Gericht das Interesse der Verbraucher, sich auf Testsiegel verlassen zu können. Händler sollten nur mit dem Öko-Test-Siegel werben, wenn das Produkt genau in der Ausführung von Öko-Test getestet wurde und sie für das Label die Lizenz besitzen.


Source: eRecht24