BGH: Mietwagenvermittlung UBER Black in Deutschland verboten

Schon vor einem Jahr hatte der Europäische Gerichtshof die Taxi-Konkurrenz durch Privatfahrer als unzulässig bezeichnet. Nun liegt auch das Urteil zum deutschen Dienst vor (Az. I ZR 3/16). Der BGH sieht im Angebot „UBER Black“ einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. Berliner Taxiunternehmer sprechen von einem Erfolg. Dass der Billig-Wettbewerber UBER vom Markt verschwindet, ist jedoch unwahrscheinlich.


Source: eRecht24