BGH: Bitte um Bewertung beim Rechnungsversand ist Werbung

Fordern Sie ihre Kunden mit der Rechnungsmail auf, Ihr Unternehmen positiv zu bewerten, so kann dies unerlaubte Werbung darstellen. Denn auch Zufriedenheitsabfragen dienen der Imagepflege und stellen einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Zwar mag das im Einzelfall zumutbar sein. In großem Umfang allerdings müssen Verbraucher vor einer unerwünschten Werbeflut in Rechnungsmails geschützt werden.


Source: eRecht24