„Ballermann“: Bezeichnung nach wie vor geschützte Marke

Mit dem Begriff „Ballermann“ verbinden Deutsche heute vor allem den Strandabschnitt auf Mallorca, der für Schlagermusik und Sangria bekannt ist. Dass dahinter eigentlich eine eingetragene Marke steckt, weiß kaum jemand. Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte daher jetzt eine Diskothek in der Oberpfalz zu einer Schadensersatzzahlung. Diese hatte eine Ballermann-Party veranstaltet – ohne über die Lizenz dafür zu verfügen. Wie begründeten die Richter ihre Entscheidung?


Source: eRecht24