Autovermietung Sixt: Ist der Werbespruch „Ab ins Gelände“ irreführend?
Die Autovermietung Sixt ist für ihre auffälligen Werbesprüche bekannt. Dafür heimste das Unternehmen bereits mehrere Preise ein, unter anderem für die beste Flughafenwerbung 2013. Gleichzeitig hat Sixt mit seiner Werbung immer mal wieder Ärger. So verklagte zum Beispiel Oskar Lafontaine 1999 die Autovermietung, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Der Bundesgerichtshof wies die Klage am Ende zurück. Jetzt steht der Anbieter für seine Werbung erneut vor Gericht. Diesmal im Fokus: der Werbespruch „Ab ins Gelände“ für die von Sixt angebotenen SUVs. Ist Sixt diesmal zu weit gegangen?
Source: eRecht24