Arbeitsrecht: Tabellarisches Zeugnis für Arbeitnehmer nicht ausreichend

Ein Arbeitszeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und über Dauer und Art der Beschäftigung informieren. Auch eine Beurteilung von Leistung und Verhalten dürfen Arbeitnehmer verlangen. Eine tabellarische Form im Stil eines Schulzeugnisses wird diesen Ansprüchen nicht gerecht. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.


Source: eRecht24