Ärzteportale: Freie Meinungsäußerung nur bei nachgewiesener Behandlung

Schon wenige Patientenberichte können das Vertrauen in eine Praxis erhöhen oder infrage stellen. Kein Wunder, dass solche Bewertungen auf einschlägigen Internetseiten immer wieder die Justiz beschäftigen. Das LG Frankenthal ordnete jetzt die Löschung einer vernichtenden Kritik eines Kieferorthopäden an. Für die Richter fehlten jegliche Belege, dass eine medizinische Behandlung überhaupt stattgefunden hatte.


Source: eRecht24