Achtung Abmahnfalle: Neuer Name für Verbraucherschlichtungsstelle

Alle Unternehmer, die mit Verbrauchern Verträge schließen, sollten die aktuellen Änderungen zur Verbraucherstreitschlichtung auf dem Schirm haben: Die bisher zuständige „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ heißt seit dem 01.01.2020 „Universalschlichtungsstelle“. Eine falsche Bezeichnung kann eine Abmahnung zur Folge haben. Wer genau ist betroffen? Was ist zu tun?


Source: eRecht24