Abschuss einer Kameradrohne: Warum das Gericht den Schützen freisprach

Die Entscheidung aus dem sächsischen Riesa sorgte Ende April für lebhafte Diskussionen: Ein Familienvater hatte mit dem Luftgewehr einen Quadrokopter über dem eigenen Grundstück abgeschossen. In der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung wird deutlich, warum das zuständige Amtsgericht von einer Notstandshandlung ausging und die Zerstörung des Fluggeräts straffrei blieb.


Source: eRecht24