Abo-Verträge: Sind Verbraucher bald besser geschützt?

Verbraucher kennen das: Der Vertrag mit dem Handy-, Internet- oder Stromanbieter ist schnell geschlossen. Oftmals reicht dabei ein Klick auf einen Button. Die Kündigung dagegen ist deutlich aufwendiger. In der Regel müssen Verbraucher mühsam eine Mail- oder Postadresse heraussuchen und darüber ihren Vertrag kündigen. Das Resultat: Immer wieder versäumen Kunden den Kündigungszeitpunkt. Der Vertrag verlängert sich ungewollt. Das wollen die Grünen jetzt ändern. Sie fordern eine Button-Lösung für Kündigungen. Wie soll die aussehen?

So soll die Button-Lösung für Kündigungen aussehen

Bereits seit 2012 gilt für einen Kaufabschluss die Button-Lösung. Shop-Betreiber müssen den Kauf-Button mit einer unmissverständlichen Beschriftung wie „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ versehen. Die netzpolitische Sprecherin der Grünen Tabea Rößner verlangt daher, dass sich Kunden nicht nur unkompliziert in einen Vertrag rein-, sondern auch wieder rausklicken können sollen.

Damit Verbraucher einen Nachweis über ihre Kündigung haben und damit rechtlich abgesichert sind, wollen die Grünen Anbieter zudem verpflichten, eine Empfangsbestätigung herauszuschicken. Denn: Oftmals wissen Kunden nach dem Verschicken ihrer Kündigung nicht, ob sie ihren Vertrag fristgerecht aufgelöst haben.

Vertragslaufzeiten im Fokus der Regierung

Kostenfallen im Netz sind nicht nur den Grünen ein Dorn im Auge. Die Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) will beispielsweise Vertragslaufzeiten auf ein Jahr begrenzen. Zum Vergleich: Aktuell sind bei Smartphone-Verträgen 2 Jahre üblich. Und: Die Verbraucherschutzministerin will, dass sich Verträge automatisch nur noch um maximal 3 Monate verlängern dürfen. Daneben will sie auch gegen am Telefon aufgeschwatzte Stromverträge vorgehen.

Fazit

Die Resonanz auf die neuen Verbraucherschutzideen fällt gemischt aus. So hängt der Entwurf von Lambrecht, der unter anderem die Vertragslaufzeiten begrenzen soll, in der Abstimmung der Ministerien fest. Das Wirtschaftsressort hat Bedenken.

Verbraucherschützer begrüßen die Pläne von Lambrecht. So sagt Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentralen: Es sei kein Naturgesetz, dass ein langer Vertrag ein günstiger Vertrag sei. Damit könnte er Recht haben. Denn: Verträge aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass kürzere Vertragslaufzeiten die Preise sinken lassen.


Source: eRecht24