Werbeanrufe: Mitarbeiter dürfen keine Pseudonyme am Telefon verwenden

Viele Unternehmen gestatten ihren Mitarbeitern, bei Werbeanrufen statt ihren Realnamen ein Pseudonym zu verwenden. Das gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Privatsphäre zu schützen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat jetzt entschieden: Das dürfen Unternehmen nicht. Was spricht gegen die Verwendung von Pseudonymen?


Source: eRecht24