Wichtiges aktuelles Urteil: OLG Hamburg sagt, DSGVO-Verstöße sind abmahnfähig

Keine Entwarnung für Webseitenbetreiber im Bereich DSGVO-Abmahnungen: Erst hatte das LG Würzburg geurteilt, dass Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können. Dann hatte das LG Bochum dagegen gehalten und Abmahnungen durch Wettbewerber nicht erlaubt. Jetzt hat das erste Oberlandesgericht entschieden und bestätigt, dass Datenschutzverstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können.


Source: eRecht24