OLG München: Cathy Hummels macht keine Schleichwerbung

Müssen Influencer ihre Posts als Werbung kennzeichnen, wenn sie dafür keine Gegenleistung erhalten? Diese Frage beschäftigt die deutschen Gerichte bereits seit Längerem. Das Oberlandesgericht (OLG) München musste jetzt entscheiden, ob Cathy Hummels auf ihrem Instagram-Account Schleichwerbung gemacht hatte. Es kam zu dem Ergebnis: Ihre Beiträge verstießen nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Wie begründeten die Richter ihre Entscheidung?


Source: eRecht24