NRW: Kontaktdatenangabe in Restaurants, Fitnessstudios und Friseursalons zulässig?

Die Corona-Verordnung in NRW gibt derzeit vor: Gastronomie, Friseure und Fitnessstudios müssen die Kontaktdaten ihrer Kunden aufnehmen. Sie müssen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts in Papierform festhalten und 4 Wochen aufbewahren. Danach müssen sie die Bögen vernichten. Sie müssen die Kontaktdaten nur herausgeben, wenn die Behörden danach verlangen. Auf diese Weise will NRW Personen bei einer möglichen Corona-Infektion nachverfolgen können. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster musste jetzt überprüfen, ob das zulässig ist. Dürfen Restaurants, Fitnessstudios und Friseure Daten erheben?


Source: eRecht24