EuGH: Wann müssen Verbraucher die Schockbilder auf Zigarettenschachteln sehen?

In zwei Edeka-Märkten in München stehen an der Kasse Zigarettenautomaten. Kunden, die eine Schachtel kaufen wollen, müssen am Automaten auf die entsprechende Taste drücken. Die Packung landet dann auf dem Kassenband. Sie bekommen also erst in dem Moment die Schockbilder auf den Schachteln zu sehen. Das stufte die Initiative Pro Rauchfrei als unzulässig ein. Der Vorwurf: Die Automaten verdecken die Warnhinweise auf den Schachteln. Das verbietet das Verdeckungsverbot. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Dieser setzte das Verfahren aus und fragte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe. Was muss der EuGH klären?


Source: eRecht24