Datenschutz: YouTube klagt gegen Netzwerk-Durchsetzungsgesetz

Mit einem Eilantrag wehrt sich der Google-Konzern gegen die sogenannte Meldepflicht beim Bundeskriminalamt im Rahmen des NetzDG. Sie soll ab Februar kommenden Jahres für die Betreiber großer sozialer Netzwerke gelten. TikTok, Facebook, YouTube und Co. müssen dann strafrechtlich relevante Inhalte umgehend an das BKA weiterleiten, zusammen mit Nutzernamen, IP-Adresse und Port-Nummer des Absenders.


Source: eRecht24