Bordverpflegung: Verbraucherzentrale verklagt Eurowings

Im September 2019 flog ein Anwalt mit Eurowings von Hamburg nach Mallorca und zurück. Der Flug umfasste per Vertrag sowohl auf dem Hinflug als auch auf dem Rückflug einen Snack und ein Getränk. Auf dem Hinflug erhielt der Anwalt die Bordverpflegung. Auf dem Rückflug 2019 verweigerte die Airline diese jedoch. Ihre Begründung: Die AGB hätten sich zwischenzeitlich geändert. Der Anwalt könne Snack und Getränk nur erhalten, wenn er dafür bezahle. Das stufte die Verbraucherzentrale Hamburg als rechtswidrig ein. Sie reichte vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf eine Unterlassungsklage gegen Eurowings ein. Wie entschieden die Richter?


Source: eRecht24