Auskunftsanspruch nach TTDSG: Instagram muss Stammdaten herausgeben
Worum geht’s?
Zum ersten Mal hat ein deutsches Oberlandesgericht nach dem neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) über Auskunftsansprüche einer Social-Media-Nutzerin entschieden. Eine unbekannte Person hatte anzügliche und beleidigende Bilder einer Minderjährigen auf Instagram eingestellt. Die Plattform muss ihr nun Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer nennen, die mit dem Account verknüpft sind.
Source: eRecht24